unsere agb's

 

 


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Show and Event Team Ltd.
www.set-berlin.de www.emt24.de

 

1.           ANGEBOTE UND PREISE

1.1.       Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertreten wir die Gesellschaft durch die Gesellschafter. Diese sind einzelvertretungsbefugt.

1.2.       Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Aufträge werden ausschließlich zu unseren AGB entgegengenommen. Sie werden durch schriftliche Bestätigung bzw. Auftragsannahme, in jedem Falle jedoch mit Lieferung durch die Show & Event Team Ltd. verbindlich. Die Bedingungen der Show & Event Team Ltd. gelten stets und aus­schließlich, sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw. Dritter geändert oder aufgeho­ben. Ein Schweigen des Verkäufers dazu gilt nicht als Zustimmung.

1.3.       Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Internetinhalte, Design nur ungefähr. Zwischenzeitliche Verbesserungen gelten als genehmigt und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute, soweit dieses für den Besteller zumutbar ist.

1.4.       Wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, eine Vergütung für Entwürfe, Beratung und Berechnungen zu verlangen. Es gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

1.5.       Sämtliche Preise gelten in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben im Internet, insbesondere im Internet­shop zur Abgabe an Privatpersonen beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

2.           LIEFERFRISTEN

2.1.       Wir sind bemüht die von uns angegebenen Liefer- und sonstigen Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl haben sie mangels ausdrücklicher Garantie nur die Bedeutung, dem Besteller einen ungefähren An­haltspunkt über die Leistungen zu geben. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Besteller in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen.

2.2.       Teillieferungen behalten wir uns vor. Bei Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Teilmenge berechnet. Die Rechnungen über die Teilmengen sind fällig lt. Abs. 3 unserer AGB.

2.4.       Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch vier Wochen, einzuräumen. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt.

2.5.       Höhere Gewalt berechtigt uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Besteller gegen uns Schadensersatzan­sprüche zustehen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnah­men, Betriebsstörungen, Fehl­güsse oder sonstiger Ausschuss, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeits­kampfmaßnahmen, Verspätungen in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen usw.

2.6.       Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt.

2.7.       Wird der Versand oder die Ausführung einer sonstigen Leistung auf Wunsch oder durch das Verhalten des Bestellers verzögert (z.B. Ausbleiben der Druckfreigabe, fehlende Versandadresse), so sind wir berechtigt die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können wir eine Geltendmachung unseres hieraus entstehenden Schadens ver­langen. Für Lagerung in unserem Geschäftssitz sind wir berechtigt, 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.

3.           ZAHLUNG

3.1.       Kleinbeträge unter  500,00 EUR sind sofort rein netto zu zahlen.

3.2.       Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 0,5% Skonto. Bei Zahlung per Vorauskasse oder gegen Bankeinzug gewähren wir 1% Skonto. Die Skontogewährung setzt voraus, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge ausweist.

3.3.       Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz­buches ist vom Fälligkeitstage an, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von 2 % über den je­weiligen banküblichen Zinsen zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3.4.       Wir behalten uns vor, bei Erstlieferung, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, bei Zahlungsverzug, Vorschuss zu verlangen.

3.6.       Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder ande­ren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung von Gegen­forderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig fest­gestellt sind.

3.7.       Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die betreffende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen.

3.8.       Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns, nicht jedoch an einen Vertreter ohne entsprechende Vollmacht geleistet werden.

4.           EIGENTUMSVORBEHALT

4.1.       Die gelieferte Ware bleibt als Vorbehaltsware unser Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises. Der Eigentums­vorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und deren Anerkennung nicht aufgehoben. Die Hereingabe von Wechseln im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahl­ung führt nicht zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes; dieser er­lischt vielmehr erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen und nach Tilgung al­ler unserer Forderungen gegenüber dem Käufer.

4.2.       Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berech­tigt der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dazu gestattet uns der Käufer schon hiermit sein Grundstück und seine Ge­schäftsräume zu betreten.

4.3.       Die durch die Verarbeitung von uns gelieferter Vorbehaltsware neu entstehenden Waren gelten als für uns hergestellt und gehen in unser Eigentum über, ohne dass wie hieraus verpflichtet werden. Verbindung, Ver­mischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware führt zum Miteigentum durch uns entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Der Käufer hat in den ge­nannten Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Vorbehaltswaren für uns unent­geltlich zu verwahren.

4.4.       Im Falle des Verkaufs der in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehenden Vorbehaltsware tritt der Käufer die entstehende Forderung aus dem Warenverkauf In Höhe des Wertes der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab, die Abtretung nehmen wir hiermit an.

4.5.       Der Käufer darf Vorbehaltsware i.S. der Abschnitte 4.(1) u. 4.(3) und aus deren Verkauf entstehenden Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung weder verpfänden noch Sicherungsweise übereignen. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf unser. Eigentum unverzüglich mitzuteilen, insbe­sondere Zwangs­vollstreckungsmaßnahmen Dritter unter Übergabe der für den Widerspruch notwen­digen Unterlagen unverzüglich anzugeben.

4.6.       Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- und Wechselprotesten, Zahlungseinstellung, Bean­standung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbe­haltsware i.S. der Abschnitte 4.(1) u. 4.(3).

5.           ENTWURFE, ZEICHNUNGEN, WERKZEUGE, TECHNISCHE ANGABEN, MUSTER etc.

5.1.       An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, die der Bestel­ler uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verfetzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte sol­che Gegenstände herzustellen oder zu liefern so sind wir nicht verpflichtet die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der Besteller uns schadlos zu haften.

5.2.       Technische Angaben (z.B. Maße, spezifische Gewicht, etc.) zu den Angeboten sind keine zu" gesicherten Eigenschaften sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen.

6.           MÄNGELHAFTUNG

6.1.       Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch eine Woche nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden. Insbesondere bei Teil­lieferung ist die Forderung unerlässlich, damit weitere Schäden vermieden werden können.

6.2.       Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

6.3.       Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.

6.4.       Beim Empfang der Lieferung ist diese vom Empfänger unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigungen an der Außenverpackung bzw. geöffnete Außenverpackungen sind vom Transportunterneh­men beim Empfang bestätigen zu lassen.

6.5.       Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Waren sind die von uns angegebenen Werte, für die Ausführung die Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Ab­weichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstof­fe oder aus technischen Gründen unvermeidlich sind,

6.6.       Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf.

6.7.       Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folge­schäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Be­ratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.

7.     SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt ausschließlich Berlin. Die vorstehenden Ge­schäfts­bedingungen die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware als anerkannt Sie sind auch dann verbindlich, wenn entge­genstehende Einkaufsbe­dingungen des Bestellers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall durch uns schriftlich aner­kannt sind.

8.        Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über unsere Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

9.        Irrtümer oder Druckfehler in unseren Verkaufsunterlagen, Änderungen der Angebotspalette, der Qualitätsver­besserung sowie Preisänderungen vorbehalten.

10.        Wir leisten ausschließlich auf Rechnungen, die den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Inhaltlich müssen Rechnungen − über die bisherigen Angaben hinaus − künftig enthalten:

 

a)      den vollständigen Namen und die Anschriften (dies gilt auch für Kleinbetragsrechnungen),

b)      das Ausstellungsdatum der Rechnung,

c)      eine fortlaufende (Rechnungs-) Nummer,

d)      den Steuersatz,

e)      den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, wenn vor Rechnungsstellung bereits Geld geflossen ist

Der Vertragspartner erklärt diese Vereinbarung vollständig gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen durch anklicken des nachstehenden Feldes einverstanden.

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der:
Set Berlin Show & Event Team Ltd.